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   BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56   

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BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56 (https://dejure.org/1959,379)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1959 - 3 AZR 323/56 (https://dejure.org/1959,379)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 (https://dejure.org/1959,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht des Klägers - Zuständigkeit der ArbG - Sachvortrag des Klägers - Nichtiges Beamtenverhältnis - Ausspruch der Verweisung - Ersatzansprüche - Verletzung beamtenrechtlicher Fürsorgepflichten

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 260
  • NJW 1960, 358
  • MDR 1960, 258
  • DB 1960, 212
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 10/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    Die Arbeitsgerichte sind nur dann zuständig, wenn der Sachvortrag des Klägers schlüssig die Voraussetzungen der §§ 2 ff. ArbGG erfüllt (Abweichung von BAG 1, 102; 5, 139; BAG in AP Nr. 14 zu § 2 ArbGG).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 7. Oktober 1954 (BAG 1, 102) gesagt, zur Begründung der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte genüge es, daß nach den Re clitsausf ührungen des Klägers ein Anspruch zur Entscheidung steht, für den die Arbeitsgerichte zuständig sind, sofern ein solcher Anspruch überhaupt rechtlich möglich sei.

    Er weicht damit auch von der entsprechenden Ansicht des Zweiten Senats in BAG 1, 102 und 5» 139 ab« Der Zweite Senat hat sein Einverständnis mit dieser Abweichung erklärt.

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    Diese Ansprüche kann der Kläger nur aus einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis herleiten, wobei es hier dahingestellt bleiben kann, ob man in derartigen Fällen mit dem angefochtenen Ur teil, dem Landesverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (DVB1.52, 596) und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Entscheidungssammlung d. Bay. VGH 7, 110) ein beamtenähnliches Gewaltverhältnis, oder mit Schröcker (DVB1.57, 661) ein faktisches Beamtenverhältnis annimmt, oder ob man derartige Ansprüche mit dem Bundesgerichtshof (BGHZ 23, 36) aus der Verletzung vorbeamtenrechtlicher Pflichten herleitet» J».

    Liese Rechtsansicht steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 23, 36» In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Ansicht vertreten, daß für Schadensersatzansprüche, die unmittelbar aus einer Zusicherung auf Einstellung als Beamter her geleitet werden, die Landgerichte ausschließlich zuständig seien, Ler Bundesgerichtshof stützt seine Entscheidung auf § 71 Abs. 2 Nr. 1 GVG.

  • BAG, 06.02.1958 - 2 AZR 493/57

    Gerichte für Arbeitssachen - Begründung der sachlichen Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    In einer weiteren Entscheidung vom 6. Februar 1958 (BAG 5, 139) knüpft der Zweite Senat an seine frühere vom 7. Oktober 1954 an und billigt sie mit der allerdings schon einschränkenden Wendung, es genüge, daß der Klagevortrag für einen arbeitsrechtlichen Anspruch wenigstens Raum 7 â- t.
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 72) genügt es, wenn die Unzuständigkeit in der ersten Instanz überhaupt geltend gemacht worden ist.
  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    Es war daher nicht notwendig, den Großen Senat anzurufen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesarbeitsgerichts; RGZ 143» 330; BGHZ 16, 1).
  • BAG, 30.06.1958 - 2 AZR 558/57

    Klage eines Handelsvertreters - Provisionszahlung - Arbeitnehmer - Gerichte in

    Auszug aus BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56
    eines Arbeitsverhältnisses schlüssig darlegt, oder ob er seine dahingehenden tatsächlichen Behauptungen im Palle des Bestreitens auch zu beweisen hat (so der Zweite Senat in BAG 6, 160, 165), kommt es hier nicht an.
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Zudem kann ein nichtiges Beamtenverhältnis nicht gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; vgl. auch BAG 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - zu 4 der Gründe, BAGE 8, 260) .
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    - Auch das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, daß der Dienstherr wegen Verletzung der Fürsorgepflicht unmittelbar auf Grund des Beamtenverhältnisses haftet und daß für die Geltendmachung eines dieser Haftung entsprechenden Schadensersatzanspruchs der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. BAG 6, 300 und Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323.56 - [NJW 1960, 358]).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    Ein nichtiges Beamtenverhältnis kann nicht gem. § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (BAG 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - BAGE 8, 260, 267 f.).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Diese - in den genannten Formulierungen nur unscharf umschriebene - Anforderung bedeutet nämlich jedenfalls, daß zwischen der umzudeutenden und der durch die Umdeutung erzeugten Erklärung keine wesentlichen rechtlichen Unterschiede bestehen dürfen (in diesem Sinne etwa die Urteile vom 11. November 1960 [a.a.O. S. 10], vom 16. Januar 1964 [a.a.O. S. 365] und vom 30. August 1967 - BVerwG V C 192.66 - in BVerwGE 27, 319 [321]; ferner BAG, Urteil von 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - in BAGE S. 260 [267] und BGH, Urteil vom 5. April 1957 - I ZR 151/55 - in NJW 1957, 1837 [1838]).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 15 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner Nachweise bei Battis, aaO, § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u. a., aaO, § 14 Rz 10; Plog u. a., aaO, § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u. a., aaO, Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden, z. B. die Regeln über die Besoldung nach dem BBesG, Strafbarkeit und Haftung wie ein Beamter (vgl. BVerwGE 100, 280, 283), Beihilfe, Altersversorgung nach dem BVersG, allerdings mit der Modifikation, daß eine Nachversicherung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (früher §§ 1232 RVO, 9 AVG) zu erfolgen hat.

    c) Auf der gleichen Linie liegt es, daß das BAG (Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - BAGE 8, 260, 267 f. = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe) es abgelehnt hat, ein nichtiges Beamtenverhältnis gem. § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist in den Fällen nichtiger Ernennung und tatsächlicher Dienstleistung des Betroffenen wiederholt ein faktisch öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis angenommen worden, dessen Abwicklung dem öffentlichen Recht unterliegt (Bayr. VGH, Urteil vom 13.10.1972 - 169 III 66 -, ZPR 1973, 58; Urteil vom 14.6. 1954 - 156 III 53/171 III 53 -, VGHE n.F. 7 I S. 110; BAG, Urteil vom 8.12.1959 - 3 AZR 323/56 -, BAGE 8, 260, 268) [BAG 08.12.1959 - 3 AZR 323/56] .

    Die zwischen dem Dienstherrn und dem nichternannten "Beamten" bestehenden Rechtsbeziehungen dem Privatrecht zuzuordnen und seine Tätigkeit als privatrechtliches Arbeitsverhältnis zu bewerten, ist von den Beteiligten erkennbar nicht gewollt und entspricht regelmäßig auch nicht der Interessenlage (vgl. BAG, Urteil vom 8.12.1959 - 3 A ZR 323/56 -, BAGE 8, 260, 268) [BAG 08.12.1959 - 3 AZR 323/56] .

  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Gleicher Ansicht ist das Bundesarbeitsgericht (BAG 8, 260, 270).
  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinemUrteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 (vgl. AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung) (mit zustimmender Anmerkung von Pohle) ausgeführt hat, genügt es, wenn die Rüge der sachlichen Zuständigkeit im Laufe der Instanz überhaupt erhoben wird.
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner die Nachweise bei Battis, a.a.O., § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u.a., a.a.O., § 14 Rz 10; Plog u.a., a.a.O., § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u.a., a.a.O., Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechend Anwendung finden.

    cc) Auf der gleichen Linie liegt es, daß das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - BAGE 8, 260, 267 f. = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe) es abgelehnt hat, ein nichtiges Beamtenverhältnis gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten.

  • BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

    Bereits mit seinem Urteil vom 8. Dezember 1959 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAGE 8, 261, 266 f. [BAG 08.12.1959 - 3 AZR 323/56] = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung), daß bei der Nichtigkeit einer Ernennung eines Beamten der Vorgang nicht in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten ist (RGRK-Schliemann, BGB, 12. Aufl., § 611 Rz 1019 f.).
  • LAG Köln, 14.05.1996 - 11 Ta 32/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtswegzuständigkeit - Schlüssigkeit des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2023 - L 22 R 478/18

    Nachentrichtung von Beiträgen - Versorgung - Beamter - Nichtigkeit

  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59

    Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer -

  • LAG Köln, 17.02.1995 - 13 Ta 17/95

    Arbeitsgericht: Rechtsweg bei bestrittenem Arbeitnehmerstatus

  • BAG, 02.11.1961 - 5 AZR 449/60

    Tatbestand eines Urteils - Beweis - Gerichte für Arbeitssachen - Unzuständigkeit

  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 343/81

    Heimarbeit - Mindeststundenentgelt - Klagebefugnis - Vorgabezeit

  • BAG, 22.02.1967 - 4 AZR 127/66

    Gerichtsassessor - Übertragung richterlicher Funktion - Überweisung zur

  • BAG, 31.07.1965 - 5 AZR 85/65

    Klage aus Beamtenverhältnis - Beamtenrecht - Anwärterliste für Beamte -

  • BAG, 27.05.1960 - 3 AZR 331/58

    Zivilversorgungsscheine - Zivildienstscheine - Beamtenscheine - Anspruch auf

  • BGH, 05.11.1962 - III ZR 43/61

    Rechtsmittel

  • BAG, 07.12.1961 - 5 AZR 135/61

    Arbeitsgerichtsbarkeit - Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Tatbestand des

  • BAG, 19.05.1960 - 2 AZR 197/58

    Dienstverpflichteter - Arbeitnehmerähnliche Person - Tatsächliches Vorbringen -

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